I. Die drei Antragsteller, Hauptpersonalräte bei den (zu 1 bis 3) beteiligten Landesministerien, machen Beteiligungsrechte im Hinblick auf die vom Innenministerium (dem Beteiligten zu 4) erlassenen Beurteilungsrichtlinien vom 3.8.1994 (Amtsblatt
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