Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2012-
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2012-
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Wahrung seiner Mitbestimmungsrechte bei der Anordnung von Wechselschichten.
Der Beteiligte zu 1) vertritt als im Betrieb der Beklagten gewählter Betriebsrat u. a. die Mitarbeiter des Bodenverkehrsdienstes. In diesem Betriebsbereich sind in der Flugzeugabfertigung 425 Mitarbeiter, im sog. Passenger Services 32 Arbeitnehmer, in dem Bereich Operations 11 Arbeitnehmer und in der Personalschulung 16 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Arbeitsverhältnisse der betreffenden Mitarbeiter unterliegen der Anwendung des TVöD -F.
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