LAG Düsseldorf - Beschluss vom 17.10.2012
7 TaBV 55/12
Normen:
MTV Kabine § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 16.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 119/11

Mitbestimmung des Betriebsrats; Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2012 - Aktenzeichen 7 TaBV 55/12

DRsp Nr. 2013/7607

Mitbestimmung des Betriebsrats; Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser

Die Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser ist keine Versetzung, jedenfalls unter Berücksichtigung der vorliegend gegebenen Umstände.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.03.2012 - 10 BV 119/11 - wird zurückgewiesen.

II

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

MTV Kabine § 5;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über das Bestehen von Unterlassungs- bzw. Zustimmungsrechten der Beteiligten zu 1) bei dem Einsatz von Pursern/Senior Cabin Crew Managern (SCCM) der ehemaligen M. Lufttransport-Unternehmen GmbH (im Folgenden: M.) durch die Beteiligte zu 2) auf einer Serviceposition auf bestimmten Flugzeugmustern.

Die Beteiligte zu 2) betreibt eine Fluggesellschaft. Im Jahr 2007 hat sie den Flugbetrieb der M. übernommen. Mit Wirkung zum 01.04.2011 ist die M. durch Übergang ihres Vermögens und Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Beteiligte zu 2) verschmolzen worden.

1. 2. 3.