Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.03.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über das Bestehen von Unterlassungs- bzw. Zustimmungsrechten der Beteiligten zu 1) bei dem Einsatz von Pursern/Senior Cabin Crew Managern (SCCM) der ehemaligen M. Lufttransport-Unternehmen GmbH (im Folgenden: M.) durch die Beteiligte zu 2) auf einer Serviceposition auf bestimmten Flugzeugmustern.
Die Beteiligte zu 2) betreibt eine Fluggesellschaft. Im Jahr 2007 hat sie den Flugbetrieb der M. übernommen. Mit Wirkung zum 01.04.2011 ist die M. durch Übergang ihres Vermögens und Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Beteiligte zu 2) verschmolzen worden.
1. 2. 3.
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