BVerwG - Beschluss vom 24.06.2021
5 P 1.20
Normen:
BPersVG a.F. § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2021, 569
Vorinstanzen:
OVG Sachsen, vom 14.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 418/19
VG Dresden, vom 08.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2708/18

Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit; Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Übertragung der Funktionen Abwesenheitsvertretung bzw. Fachbetreuertätigkeit auf im Arbeitsverhältnis zum kommunalen Träger des Jobcenters stehende Arbeitnehmer

BVerwG, Beschluss vom 24.06.2021 - Aktenzeichen 5 P 1.20

DRsp Nr. 2021/13463

Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit; Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Übertragung der Funktionen Abwesenheitsvertretung bzw. Fachbetreuertätigkeit auf im Arbeitsverhältnis zum kommunalen Träger des Jobcenters stehende Arbeitnehmer

Sowohl die Übertragung einer Abwesenheitsvertretung als auch einer Fachbetreuertätigkeit an einen der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) von dem kommunalen Träger zugewiesenen Arbeitnehmer unterliegt als Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit der Mitbestimmung des Personalrats (§ 78 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 BPersVG, § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 BPersVG a.F.).

Tenor

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. November 2019 und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 2019 werden geändert.

Es wird festgestellt, dass sowohl die Übertragung einer Abwesenheitsvertretung als auch einer Fachbetreuertätigkeit an einen dem Jobcenter Chemnitz von der Stadt Chemnitz zugewiesenen Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 BPersVG der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.

Normenkette:

BPersVG a.F. § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1;

Gründe

I