A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist, wenn zunächst zur Probe befristet eingestellte Arbeitnehmer anschließend unbefristet weiterbeschäftigt werden.
Der Arbeitgeber betreibt ein Speditionsunternehmen. Er unterhält u.a. einen Betrieb in Frankfurt am Main. Die dort beschäftigten 200 Arbeitnehmer haben einen Betriebsrat gewählt, den Antragsteller des vorliegenden Verfahrens.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|