I.
Die Beteiligten streiten um die Mitbestimmungsrechte des Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Betriebsrat) bezüglich der Art und Weise, in der die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: Arbeitgeberin) das Vorliegen von Fortsetzungserkrankungen bei ihren Mitarbeitern feststellt.
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