LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 06.09.2001
5 TaBV 5/01
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 06.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 4/00

Mitbestimmungsrecht, Betriebliche Ordnung; Formularmäßiges Auskunftsverlangen über Fortsetzungserkrankung

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.09.2001 - Aktenzeichen 5 TaBV 5/01

DRsp Nr. 2003/4761

Mitbestimmungsrecht, Betriebliche Ordnung; Formularmäßiges Auskunftsverlangen über Fortsetzungserkrankung

»Verlangt der Arbeitgeber von einem bestimmten Kreis seiner Arbeitnehmer, deren Krankheitszeiten innerhalb eines Bezugszeitraumes 6 Wochen überschreiten, formularmäßig die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung darüber, ob eine Fortsetzungserkrankung i.S. von § 3 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG vorliegt, so besteht für diese Verfahrensweise ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Zf. 1 BetrVG

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten um die Mitbestimmungsrechte des Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Betriebsrat) bezüglich der Art und Weise, in der die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: Arbeitgeberin) das Vorliegen von Fortsetzungserkrankungen bei ihren Mitarbeitern feststellt.