I.
Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass der Beteiligte im Zusammenhang mit der Bestellung von Vorarbeitern sein Mitbestimmungs- und Informationsrecht verletzt hat, sowie die Verpflichtung, insoweit das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten.
Der Antragsteller ist der bei der A. Sachsen-Anhalt gebildete A.; der Beteiligte ist Leiter dieser Behörde.
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