I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 7. Februar 2013 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 7.500,-- EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine verhaltensbedingte, jedoch nur außerordentliche Kündigung.
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