Der Kläger begehrt von dem beklagten Landkreis eine Nebentätigkeitsgenehmigung für eine astrologische Beratertätigkeit.
Der Kläger ist seit dem 1. Oktober 1980 bei dem beklagten Landkreis angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft einzelvertraglicher Vereinbarung der
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes des Beklagten hat der Jugendgerichtshelfer folgende Aufgaben zu erfüllen:
1. Erstellung von Berichten zur Vorlage bei den Gerichten.
2. Teilnahme an Gerichtsterminen.
3. Die Überwachung gerichtlicher Auflagen.
4. Nachgehende Betreuung jugendlicher Straftäter.
5. Beratung und Unterstützung bei Erziehungsnotständen und Jugendproblemen.
6. Mitwirkung bei Unterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, der freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung.
7. Rückführung aufgegriffener Jugendlicher.
8. Jugendschutz.
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