ArbG Wesel, vom 13.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 222/92
Ordnungsgeld wegen Nichterscheinen im Termin trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.1993 - Aktenzeichen 7 Ta 142/92
DRsp Nr. 2002/8827
Ordnungsgeld wegen Nichterscheinen im Termin trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens
Rechtfertigt eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet wurde, ihr Nichterscheinen im Termin ausschließlich damit, dass sie den Termin vergessen habe, ist ein gegen sie erlassener Ordnungsgeldbeschluss nicht aufzuheben.