Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Gießen vom 25. Januar 2013 - 10 Ca 122/11 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.968,84 EUR (in Worten: Eintausendneunhundertachtundsechzig und 84/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. März 2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger über den Betrag von 1.968,84 EUR brutto eine Lohnabrechnung zu erteilen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 90% und die Beklagte 10% zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 85% und die Beklagte 15% zu zahlen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des Equal Pay.
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