Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.08.2009,
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten für das Revisionsverfahren hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, die die Beklagte gegenüber dem Kläger ausgesprochen hat.
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