LAG Hamm, vom 16.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 TaBV 49/14
ArbG Siegen, vom 24.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 20/13
Prüfpflicht des Wahlvorstands bezüglich der zur Betriebsratswahl eingereichten VorschlagslistenZulässigkeit und Anforderungen an die Kennwörter auf Vorschlagslisten zur BetriebsratswahlAnforderungen an gewerkschaftlichen Wahlvorschlag zur BetriebsratswahlPflichten des Wahlvorstands bei unzulässigem Kennwort auf einer VorschlagslisteAnfechtung einer Betriebsratswahl
BAG, Beschluss vom 26.10.2016 - Aktenzeichen 7 ABR 4/15
DRsp Nr. 2017/2466
Prüfpflicht des Wahlvorstands bezüglich der zur Betriebsratswahl eingereichten VorschlagslistenZulässigkeit und Anforderungen an die Kennwörter auf Vorschlagslisten zur BetriebsratswahlAnforderungen an gewerkschaftlichen Wahlvorschlag zur BetriebsratswahlPflichten des Wahlvorstands bei unzulässigem Kennwort auf einer VorschlagslisteAnfechtung einer Betriebsratswahl
Orientierungssätze:1. Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet für die Wahl des Betriebsrats in § 14 Abs. 3 bis Abs. 5BetrVG zwischen Wahlvorschlägen der Arbeitnehmer und gewerkschaftlichen Wahlvorschlägen. Bei Wahlvorschlägen der Arbeitnehmer ist die Unterzeichnung durch eine bestimmte Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer erforderlich, der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten dieser Gewerkschaft unterzeichnet sein.2. Der Name einer Gewerkschaft darf als Kennwort nur auf gewerkschaftlichen Wahlvorschlägen verwandt werden.
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