Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 11. Oktober 2012 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob dem Kläger als Mitglied des Betriebsrats unter Berücksichtigung der beruflichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer oder seines fiktiven beruflichen Werdegangs oder dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine höhere Vergütung zusteht.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. a) b) 4. 5. 6.
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