Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. August 2012 - 12 Ca 2980/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtwegs zu den Gerichten für Arbeitssachen für die auf Kündigungsschutz, Weiterbeschäftigung und Entgeltzahlung gerichtete Klage.
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