Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. August 2012 - 12 Ca 3651/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Parteien streiten im Wege einer Stufenklage um einen Bonus für das Geschäftsjahr 2011.
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