Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 22.8.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 6.8.2012 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 14.735,53 Euro
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung sowie über Gehaltsansprüche und insoweit vorab über die Zulässigkeit des zu dem Arbeitsgericht beschrittenen Rechtswegs.
1. 2. 3.
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