LAG Köln - Urteil vom 03.11.2011
7 Sa 496/11
Normen:
BetrVG § 99; BGB 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 6546/10

Reichweite und Dauer einer Vereinbarung einer Versetzung auf einen niedriger eingruppierten Arbeitsplatz

LAG Köln, Urteil vom 03.11.2011 - Aktenzeichen 7 Sa 496/11

DRsp Nr. 2012/19851

Reichweite und Dauer einer Vereinbarung einer Versetzung auf einen niedriger eingruppierten Arbeitsplatz

Einzelfall zu Reichweite und Dauer einer Vereinbarung einer Versetzung auf einen niedriger eingruppierten Arbeitsplatz.

1. Ein Anspruch darauf, an einem bestimmten Ort innerhalb des Unternehmens eingesetzt zu werden, besteht i.d.R. nur dann, wenn dies arbeitsvertraglich zugesichert ist.2. Werden die Bedingungen des Arbeitsvertrags einvernehmlich dahingehend geändert, dass der Arbeitsnehmer "bis auf Weiteres" unter Herabgruppierung in die damalige Lohngruppe 6 bei gleichzeitiger Zusage eines sogenannten Lohnausgleichs zur früheren Lohngruppe 7 eingesetzt werden soll, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis für eine anderslautende Feststellungsklage.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2011 im Sachen

17 Ca 6546/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99; BGB 611 Abs. 1;

Tatbestand