Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07. November 2012 - 17 Ca 8750/11 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von seiner früheren Arbeitgeberin Schadensersatz, weil diese den Vollzug des mit einem neuen Arbeitgeber begründeten Arbeitsverhältnisses vereitelt haben soll.
Der Kläger war bis zum 31. März 2003 Arbeitnehmer der Beklagten und für diese im Vertrieb tätig. Er wurde durch einen Headhunter veranlasst, zu der A zu wechseln. Am 07. Februar 2003 erhielt der Kläger einen unterzeichneten Arbeitsvertrag der A. In diesem Arbeitsvertrag wurde unter § 21 u.a. geregelt, dass der Vertrag nur vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates zustande komme. Zur Wiedergabe des vollständigen Inhalts dieses Vertrags wird auf die Anlage K 1 zur Klageschrift verwiesen (Bl. 23 - 27 d.A.). Am 17. Februar 2003 kündigte der Kläger sein Arbeitsverhältnis zu der Beklagten zum 31. März 2003.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|