Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.02.2000 - 2 Ca 4125 G - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Parteien streiten darum, ob der Kläger gegen das beklagte Unternehmen sowie dessen Betriebsleiter und dessen zuständigen Schichtleiter Ansprüche auf Schmerzensgeld und Körperverletzungsfolgeschäden aus einem Arbeitsunfall geltend machen kann. Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens der Parteien sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen (Bl. 89 bis 92 d. A.).
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