LAG Köln - Urteil vom 29.10.2009
13 Sa 634/09
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 26.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1417/08

Schadensersatz wegen Versorgungsschaden bei unzureichender Belehrung durch öffentliche Dienstherrin

LAG Köln, Urteil vom 29.10.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 634/09

DRsp Nr. 2010/13779

Schadensersatz wegen Versorgungsschaden bei unzureichender Belehrung durch öffentliche Dienstherrin

1. Bei der Zusatzversorgung obliegt es der Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes als vertragliche Nebenpflicht, den Beschäftigten über die Mittel und Wege der Ausschöpfung zu belehren; diese Belehrungspflicht hat ihren Grund darin, dass der in den öffentlichen Dienst eintretende Arbeitnehmer im Allgemeinen über die bestehenden Versorgungssysteme nicht hinreichend unterrichtet ist und vielfach nicht unterrichtet sein kann. 2. Darüber hinaus ist die öffentliche Arbeitgeberin verpflichtet, die erforderlichen Erklärungen abzugeben, um die tariflich gebotene Zusatzversorgung zu verwirklichen.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.11.2008 - 8 Ca 1417/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 241 Abs. 2; BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Kommune dem Kläger den ihm entstandenen Versorgungsschaden ersetzen muss.