I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Mai 2012 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits haben bei einem Streitwert von 56.148,30 EUR die Klägerin zu 6/13 und die Beklagte zu 7/13 zu tragen.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen, für die Klägerin wird sie nicht zugelassen.
Die Parteien streiten u. a. über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zum 30. Juni 2011 und über die Rechtswirksamkeit einer vorsorglich ausgesprochenen arbeitgeberseitigen Kündigung vom 19. Mai 2011.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|