LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.12.2012
8 Sa 979/12
Normen:
SGB V § 164;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 8085/11

Schließung einer Betriebskrankenkasse - Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin bei der C. BKK bei unangemessenem Übernahmeangebot

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 979/12 - Aktenzeichen 8 Sa 1272/12

DRsp Nr. 2013/3555

Schließung einer Betriebskrankenkasse - Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin bei der C. BKK bei unangemessenem Übernahmeangebot

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Mai 2012 - 58 Ca 8085/11 - wird zurückgewiesen, die Berufung der Klägerin wird verworfen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits haben bei einem Streitwert von 56.148,30 EUR die Klägerin zu 6/13 und die Beklagte zu 7/13 zu tragen.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen, für die Klägerin wird sie nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 164;

Tatbestand:

Die Parteien streiten u. a. über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zum 30. Juni 2011 und über die Rechtswirksamkeit einer vorsorglich ausgesprochenen arbeitgeberseitigen Kündigung vom 19. Mai 2011.