Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25.01.2013, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Vereins, der Klägerin eine pauschale Schmutz-/Gefahrenzulage in Höhe von 96,20 € brutto monatlich zu zahlen.
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