LAG Hamm, vom 12.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 TaBV 117/93
ArbG Bochum, vom 11.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 93/92
Schulung für Ersatzmitglieder des Betriebsrats
BAG, Beschluß vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 7 ABR 31/94
DRsp Nr. 1995/4455
Schulung für Ersatzmitglieder des Betriebsrats
»Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben, solange sie nicht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied in den Betriebsrat nachgerückt sind, keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Schulungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7BetrVG.«
Die Beteiligten streiten darüber, ob einem häufig herangezogenen, aber noch nicht endgültig nachgerückten Ersatzmitglied des Betriebsrats ein Schulungsanspruch gemäß § 37 Abs. 7BetrVG zusteht.
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