A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Spruchs einer Einigungsstelle. Gegenstand des Einigungsstellenspruchs ist ein Schichtplan, der für Wartungstechniker an Flugsimulatoren Sonntagsarbeit vorsieht.
Der Arbeitgeber betreibt ein großes deutsches Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main. Antragsteller ist der beim Arbeitgeber gebildete Betriebsrat.
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