Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Gleichstellung des Bezugs einer Rente, die aufgrund von Erwerbsausfall durch Kindererziehung gemindert worden ist, mit einer hauptberuflichen, sozial gesicherten Position - Zulässigkeit - Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Gewährung von Vorteilen an Personen, die ihre Kinder selbst erzogen haben
EuGH, Urteil vom 13.12.1994 - Aktenzeichen Rs C-297/93
DRsp Nr. 2000/4513
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Gleichstellung des Bezugs einer Rente, die aufgrund von Erwerbsausfall durch Kindererziehung gemindert worden ist, mit einer hauptberuflichen, sozial gesicherten Position - Zulässigkeit - Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Gewährung von Vorteilen an Personen, die ihre Kinder selbst erzogen haben
(Rita Grau-Hupka gegen Stadtgemeinde Bremen)Der in Artikel 119 EWG-Vertrag und der Richtlinie 75/117 niedergelegte Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen verbietet es nicht, den Bezug einer Rente einer hauptberuflichen, sozial gesicherten Position gleichzustellen, wenn diese Rente aufgrund von Erwerbsausfall durch Kindererziehung gemindert worden ist.
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