Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 19.06.2013 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.06.2013 – 4 Ca 2216/13 – in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 09.08.2013 teilweise abgeändert und der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich auf 17.850,-- € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die nach §
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