ArbG Regensburg - Beschluss vom 06.10.2000
3 Ca 1624/00
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; GKG (2004) § 42 Abs. 3, Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostModRG) ;
Fundstellen:
JurBüro 2001, 310
Vorinstanzen:
ArbG Regensburg, vom 15.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1624/00

Streitwert bei Zusage der Wiedereinstellung in einem Vergleich

ArbG Regensburg, Beschluss vom 06.10.2000 - Aktenzeichen 3 Ca 1624/00

DRsp Nr. 2004/15921

Streitwert bei Zusage der Wiedereinstellung in einem Vergleich

»Wird in einem Kündigungsrechtsstreit in einem Vergleich zum einen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der streitgegenständlichen Kündigung festgelegt, zum anderen die verbindliche Zusage zur Wiedereinstellung des Arbeitnehmers vereinbart, ist diese Zusage als gesonderter Streitgegenstand anzusehen. Für diesen ist für den Vergleich - entsprechend einem Weiterbeschäftigungsanspruch - (nur) eine Monatsvergütung festzusetzen, da ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis und der geführten Bestandsstreitigkeit besteht.«

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; GKG (2004) § 42 Abs. 3, Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostModRG) ;

Gründe: