BAG - Beschluß vom 10.03.1981
4 AZN 349/80
Normen:
ArbGG § 72a ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 12 GKG 1975
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf - Urteil vom 31.07.1980 - 25/13 Sa 269/79,

Streitwert für die Nichtzulassungsbeschwerde bei Teilunterliegen

BAG, Beschluß vom 10.03.1981 - Aktenzeichen 4 AZN 349/80

DRsp Nr. 2005/16876

Streitwert für die Nichtzulassungsbeschwerde bei Teilunterliegen

»Ist der Nichtzulassungsbeschwerdeführer bei objektiver Klagehäufung nur teilweise unterlegen, bestimmt sich der Streitwert für die Nichtzulassungsbeschwerde nicht nach dem Gesamtstreitwert, sondern nur nach der Höhe des abgewiesenen Teiles.«

Normenkette:

ArbGG § 72a ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; ZPO § 3 ;

Gründe: