LAG Düsseldorf - Beschluß vom 05.08.1981 (7 (14) Ta 123/81)
Durch den angefochtenen Beschluß hat das Arbeitsgericht gegen den Geschäftsführer der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 DM festgesetzt, weil dieser, obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet war, zum [...]