Die Trennungsentschädigung ist ein Ausgleich dafür, daß der Arbeitnehmer wegen doppelter Haushaltsführung erhöhte Aufwendungen hat. Eine derartige Zahlung stellt schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kein Arbeitsentgelt dar. Sie ist nicht anders zu beurteilen als Reisespesen, auch wenn sie pauschaliert ist.