Die Beschwerde der Rechtsanwälte H. u. a. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.09.2012 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Die Klägerin war seit dem 01.02.2011 in einem Anstellungsverhältnis zur Beklagten und verdiente monatlich 3.490,00 € brutto. Unter dem 30.07.2012 sprach die Beklagte der Klägerin folgende Kündigung aus:
"Sehr geehrte Frau T.,
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