Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus dem Altersversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands.
I. 1. In der Sache begehrt die im Jahre 1932 geborene Beschwerdeführerin ab Rentenbeginn (1. Februar 1992) anstelle der Altersrente für Frauen nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (
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