BAT § 15 Abs. 1, 8 § 17 Abs. 1 Unterabs. 1, Abs. 3 S. 1 § 48 Abs. 4 Unterabs. 3 § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 ; BAT SR 2 l II Nr. 2, 3 ; ZPO §§ 233 234 256 ;
Fundstellen:
NZA 2002, 816
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 19.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 341/99
ArbG Braunschweig, vom 02.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 452/98
Tarifauslegung; Urlaub; Prozessrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz Bezifferbarkeit; Elementenfeststellung; Arbeitszeit eines Musikschullehrers; Berechnung des sog. Ferienüberhangs; Überstunden; Verminderung des Urlaubs bei Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage in der Woche
BAG, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 6 AZR 127/00
DRsp Nr. 2002/5198
Tarifauslegung; Urlaub; Prozessrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz Bezifferbarkeit; Elementenfeststellung; Arbeitszeit eines Musikschullehrers; Berechnung des sog. Ferienüberhangs; Überstunden; Verminderung des Urlaubs bei Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage in der Woche
Orientierungssätze:1. Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber bei einer während der allgemeinen Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrkräften die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden einfordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde.2. Für die Verminderung des Urlaubs nach § 48 Abs. 4 Unterabs. 3 BAT kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber den Ferienüberhang auf die Unterrichtszeit verteilt, sondern nur darauf, ob sich für den Angestellten zusätzliche freie Arbeitstage ergeben.
Normenkette:
BAT § 15 Abs. 1, 8 § 17 Abs. 1 Unterabs. 1, Abs. 3 S. 1 § 48 Abs. 4 Unterabs. 3 § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 ; BAT SR 2 l II Nr. 2, 3 ; ZPO §§ 233 234 256 ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.