Die Klägerin, die schwerbehindert, Alleinerziehende und Mitglied der IG Metall ist, war seit dem 10.05.1976 bei der Beklagten, die dem Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. angehört, als Entwicklungsingenieuren beschäftigt.
Im Jahr 1990 war die Klägerin durchgehend erkrankt.
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