A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die IG Metall für die Antragstellerin die zuständige Gewerkschaft und Tarifvertragspartei ist.
Die Antragstellerin (Arbeitgeberin) ist ein Handelsunternehmen mit Sitz in V., das über den Fachhandel Möbel- und Baubeschläge sowie sonstige Gegenstände aller Art aus dem Beschlägebereich vertreibt. Sie ist ein Unternehmen der H.-Gruppe, der ua. die P. GmbH & Co. mit Sitz in K. und die H. GmbH & Co. mit Sitz in V. angehören; die Zentrale der H.-Gruppe hat ihren Sitz ebenfalls in K.
Die Arbeitgeberin vertreibt zu 70 % Waren, die von Unternehmen der H.-Gruppe produziert werden, vor allem der P. GmbH & Co. und der H. GmbH & Co.; diese verfügen nicht über einen eigenen Vertrieb. Die Antragstellerin selbst ist nicht in der Produktion oder Verarbeitung tätig.
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