A. Der Arbeitgeber betreibt in der Rechtsform einer GmbH eine Papiergroßhandlung und beschäftigt in der Zentrale und verschiedenen Niederlassungen insgesamt ca. 430 Arbeitnehmer. Die in den einzelnen Betrieben gewählten Betriebsräte haben einen Gesamtbetriebsrat gebildet, der seinerseits einen Wirtschaftsausschuß errichtet hat.
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