LAG Nürnberg - Urteil vom 30.11.2015
2 Sa 644/14
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 18.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 323/14

Unbegründete Klage auf übertarifliche Sonderzahlung bei unzureichenden Darlegungen zum Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

LAG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 644/14

DRsp Nr. 2016/3108

Unbegründete Klage auf übertarifliche Sonderzahlung bei unzureichenden Darlegungen zum Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

Auch wenn das Arbeitsvertragsmodell für die außertariflichen Mitarbeiter die Zahlung eines 13. Monatsgehalts vorsieht, folgt allein daraus kein entsprechender Anspruch für die tariflich bezahlten Mitarbeiter. Es fehlt regelmäßig bereits an der vergleichbaren Lage im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeitsrecht.

1. Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Würzburg vom 18.11.2014, Az. 10 Ca 323/14, und vom 27.11.2014, Az. 8 Ca 312/14, abgeändert.

2. Die Klagen werden abgewiesen.

3. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu gleichen Teilen. Die Kosten der Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen die Kläger jeweils einzeln.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine übertarifliche Sonderzahlung auf Grund des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Die Beklagte betrieb ein Bauunternehmen mit Standorten in K..., D... und M.... Im Jahre 2012 beschäftigte sie 133 Mitarbeiter.