LAG München - Urteil vom 04.11.2015
10 Sa 523/15
Normen:
TV-Versorgung § 8 Abs. 5; TV-Versorgung § 15;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 23.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 13099/14

Ungekürzte Erwerbsminderungsrente aufgrund betrieblicher Versorgungszusage unter Bezugnahme auf Feststellungen des Rentenbescheids

LAG München, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 10 Sa 523/15

DRsp Nr. 2016/5258

Ungekürzte Erwerbsminderungsrente aufgrund betrieblicher Versorgungszusage unter Bezugnahme auf Feststellungen des Rentenbescheids

Eine Auslegung der tarifvertraglichen Regelungen ergibt, dass nicht nur für die Frage, ob überhaupt eine Erwerbsminderung vorliegt und für die Frage zu welchen Zeiträumen eine Erwerbsminderung vorliegt der Rentenbescheid des Sozialversicherungsträgers maßgeblich sein soll, sondern auch für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Erwerbsminderung eingetreten ist, wenn dies für die Gewährung der betrieblichen Versicherungsleistung von Bedeutung ist. Ist danach der Versorgungsfall vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten, dann kann die Rentenleistung nicht im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anteilig gekürzt werden.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 23.04.2015, 6 Ca 13099/14 abgeändert und wie folgt neu gefasst.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.076,54 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

auf 362,61 € ab dem 01.09.2014,

auf weitere 362,61 € ab dem 01.10.2014,

auf weitere 362,61 € ab dem 01.11.2014,

auf weitere 362,61 € ab dem 01.12.2014,

auf weitere 362,61 € ab dem 01.01.2015,

auf weitere 362,61 € ab dem 01.02.2015,

auf weitere 362,61 € ab dem 01.03.2015,