LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.10.2007
5 Sa 358/07
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 19.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 226/07

Unsubstantiierter Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers aufgrund von Kassenfehlbeträgen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 358/07

DRsp Nr. 2008/9741

Unsubstantiierter Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers aufgrund von Kassenfehlbeträgen

Ein gegenüber Lohnansprüchen zur Aufrechnung gestellter Schadensersatzanspruch aufgrund von Kassenfehlbeträgen ist unschlüssig, wenn der Arbeitgeber hinsichtlich der von ihm behaupteten Inventur keinerlei konkreten (nach Inhalt, Ort, Zeitpunkt und beteiligten Personen substantiierten) Tatsachenvortrag vorgelegt hat, dem die Arbeitnehmerin insbesondere im Hinblick auf eine eigene persönliche Verantwortlichkeit entsprechend substantiiert hätte entgegentreten können und unstreitig mehrere Arbeitnehmer/innen an dem fraglichen Stand gearbeitet haben und jeweils Zugang zu den Waren und auch zur Kasse hatten.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreites streiten darüber, ob die Klägerin aus einem vormals zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnis noch Entgeltansprüche gegen den Beklagten hat, oder aber ob diese aufgrund Aufrechnungen wegen Schadensersatzansprüchen des Beklagten gegenüber der Klägerin erloschen sind.