Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.03.2015 - 51 Ca 890 a/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zur Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen an den Kläger verpflichtet ist.
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