LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.11.2015
1 Sa 168/15
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; MTV-Metallindustrie 7 Abs. 2;
Fundstellen:
AUR 2016, 380
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 19.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 51 Ca 890 a/14

Unwirksame Betriebsvereinbarung zum Wegfall tariflicher MehrarbeitszuschlägeArbeitnehmerklage auf Zahlung tarifvertraglicher Zuschläge für geleistete Mehrarbeitsstunden

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.11.2015 - Aktenzeichen 1 Sa 168/15

DRsp Nr. 2016/2747

Unwirksame Betriebsvereinbarung zum Wegfall tariflicher Mehrarbeitszuschläge Arbeitnehmerklage auf Zahlung tarifvertraglicher Zuschläge für geleistete Mehrarbeitsstunden

Die Betriebspartner können in einer Betriebsvereinbarung über flexible Arbeitszeiten nicht regeln, dass der Anspruch auf tarifliche Mehrarbeitszuschläge, der den Arbeitnehmern gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 5 TVG zusteht, entfällt. Eine entsprechende Regelung wird vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nicht gedeckt (Bestätigung von LAG Schleswig-Holstein vom 23.01.2008 - 6 Sa 151/07 - und vom LAG Köln vom 20.04.2009 - 5 TaBV 66/08).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.03.2015 - 51 Ca 890 a/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; MTV-Metallindustrie 7 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zur Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen an den Kläger verpflichtet ist.