LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.10.2004
11 Sa 279/04
Normen:
BGB § 242 § 307 Abs. 1 Satz 1 § 310 Abs. 4 Satz 2 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 17.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1141/03

Unwirksame Rückzahlungsvereinbarung für einwöchigen Computerkurs im Bereich Werkzeugbau

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.2004 - Aktenzeichen 11 Sa 279/04

DRsp Nr. 2005/18800

Unwirksame Rückzahlungsvereinbarung für einwöchigen Computerkurs im Bereich Werkzeugbau

1. Nach der Neuregelung des BGB aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts finden nunmehr die Regelungen zur Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB grundsätzlich auch auf arbeitsvertragliche Vereinbarungen Anwendung; die Inhaltskontrolle ist somit für allgemeine Geschäftsbedingungen, die Rückzahlungsklauseln enthalten, gesetzlich vorgeschrieben.2. Als Maßstab für die Frage, wann im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Rückzahlungsklausel unwirksam ist, weil sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Verboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, können grundsätzlich die Wertungen der bisherigen Rechtssprechung übernommen werden.3. Der Arbeitnehmer erlangt durch einen auf Kosten der Arbeitgeberin absolvierten Lehrgang keinen geldwerten Vorteil, wenn der (nur) einwöchige Lehrgang keine anerkannte Qualifikation beinhaltet, die dem Arbeitnehmer etwa berufliche Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet, die ihm zuvor verschlossen gewesen wären.

Normenkette:

BGB § 242 § 307 Abs. 1 Satz 1 § 310 Abs. 4 Satz 2 § 611 ;

Tatbestand:

I.

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Klägers, der Beklagten die Kosten für eine von ihm besuchte Schulung zu erstatten.