1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 12.05.2009 - 5 Ca 2535/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die am ...... 1957 geborene Klägerin trat am 21. August 1991 in die Dienste der Beklagten. Sie wurde zuletzt in der Poststelle gegen eine Vergütung von monatlich 2.357,68 € brutto eingesetzt. Auf ihr Arbeitsverhältnis fanden kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der
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