Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 20.02.2015, Az. 2 BV 47 d/14, wird zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über den Zeitpunkt der Informations- und Anhörungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung im Vorfeld von Entscheidungen über die Schließung einzelner Filialen.
1. 2.
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