LAG München - Beschluss vom 20.12.2012
4 TaBV 88/12
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 15.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 21 BV 341/11

Unzulässiger Feststellungsantrag der Arbeitgeberin zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit an Samstagen im Verlagswesen

LAG München, Beschluss vom 20.12.2012 - Aktenzeichen 4 TaBV 88/12

DRsp Nr. 2013/1234

Unzulässiger Feststellungsantrag der Arbeitgeberin zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit an Samstagen im Verlagswesen

1. Nach dem auch im Beschlussverfahren anzuwendenden § 256 Abs. 1 ZPO ist ein Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (nur) dann zulässig, wenn die Antragstellerin ein rechtliches Interesse daran hat, das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald feststellen zu lassen; § 256 Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten eines solchen Beschlussverfahrens ein klärungsfähiges und klärungsbedürftiges Rechtsverhältnis vorliegt, insbesondere das Bestehen oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats.