Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.10.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 8.122,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.461,80 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die Zeit ab Februar 2011 eine um monatlich 346,18 € brutto erhöhte Betriebsrente in Höhe von insgesamt 2.620,71 € brutto jeweils monatlich nachschüssig zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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