A.
1. Die miteinander zur Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung richten sich gegen die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 1963 (BStBl. III S. 440) und vom 8. März 1966 (I 302/62). Beide Urteile haben die körperschaftsteuerliche Behandlung einer für einen bereits abgelaufenen Zeitraum gewährten Sondervergütung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH zum Gegenstand.
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