I.
Der Beschwerdeführer ist schweizerischer Staatsangehöriger und jetzt 47 Jahre alt. In der Schweiz wurde er wegen Betrugs im Jahre 1955 zu 10 Monaten Gefängnis mit Strafaussetzung zur Bewährung und ein zweites Mal im Jahre 1957 zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Um der drohenden Strafvollstreckung zu entgehen, begab er sich im November 1961 in die Bundesrepublik und war hier, wie zuvor in der Schweiz, zunächst als selbständiger Reisevertreter tätig. Seit Januar 1964 ist er als Buchhalter bei einem Verein für Gehörlosen-Wohlfahrt in Stuttgart beschäftigt. Am 19. März 1965 heiratete er eine bei demselben Arbeitgeber beschäftigte Krankenschwester, die deutsche Staatsangehörige und Mutter eines von ihm gezeugten, zur Zeit der Eheschließung etwa 10 Monate alten Kindes ist. Der gemeinsame Arbeitgeber beurteilt beide Eheleute günstig.
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