FG München, vom 19.10.1965 - Vorinstanzaktenzeichen I 52, 53/65
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zusammenveranlagung von Partnern konfessionsverschiedener Ehen
BVerfG, Beschluß vom 20.04.1966 - Aktenzeichen 1 BvR 16/66
DRsp Nr. 1996/7722
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zusammenveranlagung von Partnern konfessionsverschiedener Ehen
»Das Grundgesetz gebietet nicht, den in einer konfessionsverschiedenen Ehe lebenden Ehegatten, die für die Einkommensteuer die Zusammenveranlagung gewählt haben, die Möglichkeit einzuräumen, für die Kirchensteuer die getrennte Veranlagung zu wählen.«