Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels Übergangsregelung
»1. Im Rahmen der gesetzlichen Fixierung von Berufsbildern kann die Freiheit der Berufswahl durch Schaffung von Inkompatibilitäten beschränkt werden.2. Soweit davon Berufsangehörige betroffen werden, die bisher die künftig unvereinbaren Berufe in zulässiger Weise nebeneinander ausgeübt haben, kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Gesetzgeber nötigen, eine angemessene Übergangsregelung zu erlassen.«